Mietbestimmungen
Der Fahrzeugmietvertrag kommt zwischen der Firma „ DAS TURİZM TAŞ ve TİC. LTD STİ. “ und dem auf der Vorderseite des Mietvertrages genannten Mieter zustande.
Der Vermieter überlässt das im Mietvertrag genannte Fahrzeug für die im Mietvertrag genannte Dauer dem Mieter unter folgenden Voraussetzungen:
Der Mieter wird das Fahrzeug:
nicht zum Transport von illegalen Gütern benutzen
nicht zum Abschleppen oder Schieben von anderen Fahrzeugen benutzen
nicht im Motorsport verwenden
nicht überladen und bis maximal zu den vom Hersteller vorgesehenen Plätzen belegen
nicht weitervermieten und nicht zum bezahlten Transport verwenden
nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fahren
Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag genannten Personen gesteuert werde. Bei Zuwiderhandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Ein Miettag entspricht immer 24 Stunden ab der gebuchten Uhrzeit. Verspätete Rückgabe wird mit 1/5 des Tagespreises bis zu zwei Stunden Verspätung, darüber mit dem vollen Tagespreis berechnet. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nicht möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Mieter wird das Fahrzeug bei Nichtbenutzung verschlossen/abgeschlossen halten.
Der Mieter ist verantwortlich für überlassene Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. Bei Verlust des Schlüssels ist eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 250 Euro, bei Verlust der Fahrzeugpapiere in Höhe von 250 Euro vom Mieter zu bezahlen.
Das Fahrzeug wird mit der auf der Vorderseite angegebenen Tankfüllung übergeben und zurückgegeben. Fehlmengen sind vom Mieter zu bezahlen, evtl. im Tank darüber hinaus verbleibende Restmengen werden nicht erstattet.
Das Fahrzeug ist versichert mit einer Vollkasko inkl. Diebstahl ohne Selbstbeteiligung, ausgeschlossen sind fahrlässig entstandene Schäden. Voraussetzung für die Regulierung jeglicher Schäden ist die Vorlage eines Polizeiberichts sowie Kopien von Führerschein und Reisepass bzw. Personalausweis der beteiligten Fahrer. Bei ausländischen Fahrern wird ausserdem eine Kopie des Einreisestempels verlangt. Ohne Vorlage eines Polizeiberichtes und der genannten Dokumente ist der Mieter zur Begleichung von Schäden verpflichtet.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei nachweisbar unter Alkohleinfluss oder Drogeneinfluss stehendem Fahrer. Desweiteren besteht kein Versicherungsschutz wenn das Fahrzeug gestohlen wird und die Papiere nicht vorgelegt werden können – lassen Sie deshalb die Fahrzeugpapiere nie im Auto zurück. Für Schäden im Innenraum des Fahrzeuges besteht kein Versicherungsschutz. Beschädigungen im Innenraum werden auf Kosten des Mieters beseitigt, dies trifft auch auf starke Verschmutzungen im Innenraum zu.
Alle Fahrzeuge sind unter Garantie, d.h. bei Pannen hilft landesweit der Pannenservice der jeweiligen Hersteller. Wenn ein Defekt auftritt der nicht unter die Garantiebedingungen fällt (falsches Betanken, durch Feuchtigkeit oder starke Hitze zerstörte Elektronik der elektronischen Schlüssel bzw. Wegfahrsperre) sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen. Außer Autoreifen. Vermeidbare Reifenschäden wird vom Kunden zu tragen.
Mautbrücken- und Autobahnüberquerungen in der Türkei müssen vom Vermieter in bar bezahlt werden.
Bei Übernahme des Fahrzeuges ist eine Barkaution in Höhe von 200 Euro oder dem Gegenwert in anderer Währung zu hinterlegen. Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Autos wird die Kaution zurückerstattet.
Die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit nach türkischem Recht beträgt 50 km/h in Städten und 90 km/h auf Landstrassen (mit Kombifahrzeugen und Minivans 80 km/h auf Landstrassen).
Im Fall eines Unfalles ist umgehend die Polizei (Telefon 155) oder die Gendarmerie (Telefon 156) zu verständigen. Füllen Sie den Unfallbericht vollständig aus, bitte beachten Sie dass nach türkischem Recht die Versicherung erlischt wenn der Pflicht zur Erstellung eines Unfallberichtes nicht nachgekommen wird.
Falls weitere Parteien in den Unfall verwickelt sind darf das Unfallszenario nicht verändert werden. Erst wenn alle Details von der Polizei aufgenommen wurden dürfen die Fahrzeuge abgestellt bzw. vom Unfallort entfernt werden. Der Unfallbericht muss bestätigen, dass der Mieter bzw. Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Bitte melden Sie jeden Unfall umgehend Ihrem Vermieter!
Falls Sie Ihr Fahrzeug nach einer Parkzeit beschädigt vorfinden ist auch hier die Polizei zu rufen und ein Unfallbericht anzufertigen. Wenn kein Polizeibericht vorgelegt werden kann muss der Mieter für entstandene Schäden aufkommen.
Wichtig: lassen Sie keinerlei Wertgegenstände im Auto zurück, auch nicht im Kofferraum!
Strafzettel während der Mietdauer sind vom Mieter zu tragen. Falls die Strafe vom Mieter nicht bezahlt wird hat dieser für evtl. anfallende Folgekosten aufzukommen.